Erhältlich ab 01.November 2020
Warum ist ein Behandlungsvertrag auch für Nagelkorrekturbehandlungen wichtig?
Mit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013 im BGB § 630 sind Behandlungsverträge für medizinische Leistungen gesetzlich geregelt.
Der Patient wird vor der Behandlung mündlich und schriftlich ausführlich aufgeklärt, über:
⋗ Wirkung, und Anwendung des neuen Onyfix® Nagelkorrektursystems
⋗ Behandlungsablauf mit dem Onyfix® Nagelkorrektursystem
⋗ Behandlungs- und Kostenplan
⋗ Verhaltenshinweise für den Patienten und
⋗ Einverständniserklärung in die Behandlung
⋗ Gemäß Patientenrechtegesetz § 630e BGB erhält der Patient ein Exemplar der unterschriebenen Vereinbarung ausgehändigt.